Zehntpflicht gegenüber dem Stift Fulda

Laut Lehfeld war Gebstedt 874 im Besitz vom Stift Fulda und diesem gegenüber zehntpflichtig. Wann der Besitzübergang vom Kloster Hersfeld zum Stift Fulda war, ist heute nicht mehr nachvollziehbar.

Quelle: Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens, Band II,S.424,
Prof. Dr. P Lehfeld;
Jena, Gustav Fischer, 1888